Mitarbeiterkapitaleinlagen sollen nach Ansicht der Gewerkschaften nur zusätzlich zum Lohn den Arbeitnehmern gewährt werden, also On-Top. Dafür gewährt der Staat eine Freiheit von Steuern und Sozialabgaben bis maximal EUR 360 pro Jahr. Zwischenzeitlich wurde diese Regelung rückwirkend zum 02.04.2009 dahingehend erweitert, dass auch für Lohnumwandlungen die Steuerfreiheit (nicht aber die Befreiung von Sozialabgaben) gewährt wird.