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Beteiligung über Fonds

Seit 1. April 2009 werden die bisherigen Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung um ein Modell zur überbetrieblichen Mitarbeiterbeteiligung ergänzt. Der Grundgedanke ist einfach: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Unternehmen können Anteile an einem Investmentfonds erwerben. Dieser Fonds stellt die Einlagen der Belegschaft den beteiligten Unternehmen als Kapital zur Verfügung.

Den beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen die Erträge aus dieser Anlage (u. a. Gewinnanteile und Zinsen) zu, die der Fonds erwirtschaftet. Beschäftigte, Unternehmen und die Fondsgesellschaft vereinbaren ein Dreiecksgeschäft. Auf der einen Seite erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anteile am Fonds. Der Fonds stellt auf der anderen Seite die Einlagen der Beschäftigten den Arbeit gebenden Unternehmen zur Verfügung.

So bleibt das Geld dem Unternehmen erhalten, das mit der gewährten Mitarbeiterkapitalbeteiligung die eigene Kapitalbasis stärken und damit die Bilanzstruktur verbessern kann.

Das Investmentgesetz sieht dabei vor, dass die Fonds von einer Kapitalanlagegesellschaft und somit von einem professionellen und lizenzierten Fondsmanager verwaltet werden.

 

 



 

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