Den beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen die Erträge aus dieser Anlage (u. a. Gewinnanteile und Zinsen) zu, die der Fonds erwirtschaftet. Beschäftigte, Unternehmen und die Fondsgesellschaft vereinbaren ein Dreiecksgeschäft. Auf der einen Seite erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anteile am Fonds. Der Fonds stellt auf der anderen Seite die Einlagen der Beschäftigten den Arbeit gebenden Unternehmen zur Verfügung.
So bleibt das Geld dem Unternehmen erhalten, das mit der gewährten Mitarbeiterkapitalbeteiligung die eigene Kapitalbasis stärken und damit die Bilanzstruktur verbessern kann.
Das Investmentgesetz sieht dabei vor, dass die Fonds von einer Kapitalanlagegesellschaft und somit von einem professionellen und lizenzierten Fondsmanager verwaltet werden.