
Durch die Beteiligung werden Beschäftigte zu Gesellschaftern der GmbH mit allen Rechten und Pflichten. Dies beinhaltet in vermögensrechtlicher Hinsicht das Recht auf Gewinnbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös, aber auch eine Verlustbeteiligung bis zur Höhe der übernommenen Einlage. In der Insolvenz der Gesellschaft bedeutet das in aller Regel den Totalverlust. Darüber hinaus ist eine angemessene Bewertung der Anteile schwierig.
Außerdem haben Gesellschafter einer GmbH Mitwirkungs- und Kontrollrechte, d.h. insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und das Stimmrecht. Der gesellschaftsrechtliche Einfluss richtet sich nach der jeweiligen Höhe der Beteiligung, d. h., Minderheitsgesellschafter haben weniger Einfluss als Mehrheitsgesellschafter.
Da eine Übertragung der Geschäftsanteile notariell beurkundet werden muss, ist diese Beteiligungsform für größere Unternehmen, die eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligen wollen, nur schwer praktikabel.