BDA/BDI-Grundsätze zur Mitarbeiterbeteiligung
Beide Formen der Mitarbeiterbeteiligung – sowohl die Erfolgs- als auch die Kapitalbeteiligung – können bei zielführender Ausgestaltung und Umsetzung ihren Beitrag zu einer partnerschaftlichen Unternehmenskultur leisten und sind auch in Kombination anwendbar. Die Entscheidung, welcher Weg dabei der beste ist, kann aber immer nur auf betrieblicher Ebene getroffen werden.
"Grundsätze für die breitere Anwendung
-
Beidseitige Freiwilligkeit erhalten
-
Auf Pflicht zur Risikoabsicherung verzichten
-
Vermengung mit anderen Zielsetzungen vermeiden
-
Nachgelagerte Besteuerung einführen
-
Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern."
Mitarbeiterbeteiligung in Form von Erfolgs- oder Kapitalbeteiligungen sind neben einer Reihe weiterer innovativer arbeits- und personalpolitischer Maßnahmen wie z.B. der Gruppen- bzw. Teamarbeit, dem Ausbau von Hierarchieebenen, der Dezentralisierung von Verantwortung und Entscheidungsbefugnissen oder Flexibilisierung und Differenzierung der Arbeitsbedingungen ein Element des organisatorischen Wandels im Unternehmen.
[Quelle: Entnommen aus Broschüre BDA / BDI]