Glossar

 

A

*** Allgemeine Hinweise zum Glossar ***

 

Das Glossar erklärt stichwortartig die zum Verständnis der Mitarbeiterbeteiligung wesentlichen Begriffe, die mit den Texten im Hauptmenü oder auch untereinander direkt verlinkt sind. In der Regel ist auch eine direkte Verlinkung mit den entsprechenden Begriffen in Wikipedia eingesetzt. Die hier verwendeten Erläuterungen sind teilweise aus Wikipedia entnommen; in diesem Fall gibt es aber auch immer einen direkten Link auf das entsprechende Wikipedia-Stichwort.

 

AGP - Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e. V.

Die AGP e.V. ist der einzige Verband in Deutschland, der sich ausschließlich für eine Partnerschaftliche Unternehmensführung mit Mitarbeiterbeteiligung einsetzt.

Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Überzeugung, dass von einer gelebten Partnerschaft Unternehmen, Gesellschafter und Mitarbeiter gleichermaßen profitieren.

 

AGP Sterne

Durch die Vergabe von AGP-Sternen wird gut gelebte Partnerschaft anerkannt und gleichzeitig werden Attraktivitätsvorteile im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte sichtbar gemacht.
Die Beschreibung von Stärken, Schwächen und Verbesserungspotentialen gibt Anregungen zur Weiterentwicklung von partnerschaftlicher Führung und Zusammenarbeit.

mehr     Preisträger
 

 

Altersvorsorge

Generell wird die persönliche Altersvorsorge auf drei Säulen aufgebaut und zwar auf der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge .

 

Arbeitsvertragsgesetz

In dem schon seit langer Zeit geplanten Arbeitsvertragsgesetz sollen alle Gesetze des Individualarbeitsrechts in der jeweils aktuellen Fassung zusammengefasst werden. Es soll analog zu dem Sozialgesetzbuch ausgestaltet werden. Dazu legte 2007 die Bertelsmann Stiftung einen Gesetzesentwurf vor, dessen Diskussion aber im Sande verlief. Inwieweit das Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode neu aufgegriffen wird, kann nicht beurteilt werden.

 

Zum Seitenanfang
 

B

Basel II

Vereinbarung der Kreditwirtschaft für das aktuelle Ratingverfahren zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens.

 

Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.

 

Bonität

Bonität oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Eigenschaft von einer natürlichen Person oder von Unternehmen oder Staaten, aufgenommene Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und zurückzahlen zu wollen (Zahlungswilligkeit). Daraus ableitbar ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens sein wird, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten. [Wikipedia]

Zum Seitenanfang
 

E

Eigenkapital

Das Eigenkapital bezeichnet das Kapital, das Unternehmer oder Kapitalgeber in ein Unternehmen einstellen. Im Gegensatz dazu:

Fremdkapital in Form von Krediten.

 

Eigenkapitalquote

Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital. In Deutschland liegt diese Quote in der Regel unter 20 %.

Zum Seitenanfang
 

F

Flexigesetz

Durch das als Artikelgesetz verabschiedete Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, umgangssprachlich auch Flexigesetz genannt, wurden eine Reihe von Gesetzen, vor allem das Dritte bis Sechste sowie das Zehnte und Elfte Buch des deutschen Sozialgesetzbuch es geändert.

Geregelt wurde speziell die Frage nach der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung des verdienten, aber noch nicht ausgezahlten Lohns und die Verwendung dieses Lohns für Freistellungen während des Arbeitslebens (engl. sabbaticals), vor allem aber zur Lebensarbeitszeitverkürzung.( Lebensarbeitszeitkonto )
Die umfangreiche Novellierung vom 01.01.2009 wird Flexigesetz II genannt.

[wikipedia ]

 

Fremdkapital

Fremdkapital bezeichnet den Anteil des im Unternehmens eingesetzten Kapitals, das fremdfinanziert ist, d. h. nicht durch eigene Mittel der Kapitalgeber (Unternehmer, Aktionäre usw.) aufgebracht wird. In der Regel handelt es sich dabei um Kredite von Banken. Das Fremkapital übersteigt in Deutschland zumeist 75 % des gesamten Kapitals.

 

Führungskultur

Die Führungskultur, also das Verhalten des Managements gegenüber den Mitarbeitern in einem Unternehmen, entscheidet wesentlich für ihre Motivation und Identifikation. Eine partnerschaftliche Führungskultur bezieht deshalb die Mitarbeiter in die Informations- und Entscheidungsprozesse ein.

Zum Seitenanfang
 

G

GIZ

Die GIZ, bislang Gesellschaft für innerbetriebliche Partnerschaft GmbH, hat umfirmiert und nennt sich jetzt MitErfolg GmbH mit Sitz in Kassel. Sie wurde 1969 gegründet, hat seither ein großes Fachwissen aufgebaut und ist die auf Mitarbeiterbeteiligung spezialisierte Beratungsgesellschaft der AGP.

(Der Name GIZ wurde von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit übernommen.)

Zum Seitenanfang
 

I

IfO

Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung e. V. ist eine Münchner Forschungseinrichtung, die als eines der größten Wirtschaftsforschungsinstitute Deutschlands ihre Arbeit der Analyse der Wirtschaftspolitik widmet und monatlich den ifo Geschäftsklimaindex ermittelt.
Das ifo-Institut hat derzeit ungefähr 170 Mitarbeiter, etwa die Hälfte davon sind wissenschaftliche Mitarbeiter, der Leiter ist Hans-Werner Sinn. [Wikipedia]

 

INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

Die ISNM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaf t arbeitet seit dem Jahr 2000 für marktwirtschaftliche Reformen in Deutschland. Die operative Zentrale der INSM hat ihren Sitz seit dem Jahr 2010 in Berlin.

 

Insolvenzschutz

Es beinhaltet den Schutz der betrieblichen Altersversorgung im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers durch den Pensions-Sicherungs-Verein.
Der Insolvenzschutz soll auch die  Arbeitnehmer-Kapitaleinlagen im Falle einer Unternehmens-Insolvenz vor Totalverlust bewahren, da Arbeitnehmer im Insolvenzfall ein doppeltes Risiko tragen: Sie verlieren ihren Arbeitsplatz und gleichzeitig ihr eingelegtes Kapital. Allerdings ist der Insolvenzschutz auch kostenaufwendig und schmälert den Gewinn, so dass häufig den Arbeitnehmern die Entscheidung freigestellt wird, ob und wie sie sich vor Insolvenz schützen.
[ Wikipedia ]

 

Investivkapital

Als Investivkapital werden alle Kapitalanteile bezeichnet, die vom Arbeitgeber direkt auf ein Kapitalkonto des Arbeitnehmers überwiesen werden (Löhne oder lohnähnliche Vergütungen). Werden entsprechende gesetzliche Bestimmungen eingehalten, greift die nachgelagerte Besteuerung: Die angelegten Beträge sind zunächst frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben; sie müssen erst dann entrichtet werden, wenn das Geld tatsächlich ausbezahlt wird (Zuflussprinzip).

 

Investivlohn

Der Investivlohn ist der Lohnanteil, der nicht bar ausbezahlt, sondern investiv, als Kapitalanteil der Arbeitnehmer im Unternehmen belassen wird. Je nach Art der Gestaltung ist ein Betrag davon von Steuern und teilweise auch von der Sozialversicherung befreit. Einzelheiten sind im Mitarbeiter-Kaptitalbeteiligungs-Gesetz und im
5. Vermögensbildungsgesetz geregelt.[Wikipedia]

 

Zum Seitenanfang
 

L

Lohnumwandlung

Ein Teil des Arbeitslohnes wird nicht direkt den Arbeitnehmern ausbezahlt, sondern als Investivlohn im Unternehmen angelegt. Die Höhe des Lohnanteils ebenso wie die Anlageform können im Unternehmen frei ausgehandelt werden; den Arbeitnehmern ist es freigestellt, ob sie an einer Lohnumwandlung teilnehmen oder nicht. (Prinzip der doppelten Freiwilligkeit)

Zum Seitenanfang
 

M

Mitarbeiterdarlehen

Der Begriff hat zwei gegensätzliche Bedeutungen:
1. Ein Mitarbeiterdarlehen (auch Personalkredit, Arbeitgeberdarlehen) ist ein Darlehen, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt. Mitarbeiterdarlehen sind in der Regel zinsgünstiger als bankübliche Darlehen. Die meisten Unternehmen orientieren sich bei der Darlehensvergabe am Zinssatz für Hypothekenpfandbriefe. Insbesondere Kreditinstitute gewähren ihren Mitarbeitern Darlehen mit Zinsvergünstigung. [Wikipedia]

2. Mitarbeiterdarlehen sind eine verbreitete Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Arbeitnehmer gewähren dem Unternehmen Darlehen, die meist aus einer Gewinnbeteiligung oder aus einer Lohnumwandlung finanziert werden. Sie sind besonders unkompliziert und einfach zu handhaben. Deshalb eignen sie sich gut für kleine und mittelständische Unternehmen, die den Aufwand überschaubar halten wollen. Dabei ist ein Mitarbeiterdarlehen Fremdkapital und wird meist fest verzinst.

 

Mitarbeitergesellschaften

Stille Beteiligungen und auch GmbH-Beteiligungen erfolgen in der Praxis häufig indirekt. Dabei wird zwischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Unternehmen eine Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesellschaft geschaltet (z. B. in Form einer GmbH oder einer GbR), die dann Gesellschafter oder Stiller Gesellschafter des Unternehmens wird. Dadurch kann z. B. das Problem des verwaltungsaufwendigen Wechsels von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der GmbH beteiligt sind, vermieden werden.

 

MitErfolg GmbH

Die Miterfolg GmbH (vormals: GIZ) mit Sitz in Kassel ist die auf Mitarbeiterbeteiligung spezialisierte Beratungsgesellschaft der AGP. Als wurde sie1969 gegründet und hat in dieser Zeit ein großes Fachwissen aufgebaut.

Zum Seitenanfang
 

N

Nachfolgeregelung

Häufig haben Einzelunternehmer keinen Nachfolger, so dass es an ein anderes Unternehmen - häufig Mitbewerber - verkauft und mit diesem verschmolzen oder ganz geschlossen wird. Dies erfolgt vor allem dann, wenn in der Unternehmerfamilie niemand das eigene Unternehmen übernehmen will. In einem solchen Fall können Beschäftigte über die Form einer Mitarbeiterbeteiligung Unternehmensanteile übernehmen und das Unternehmen weiterführen. Damit können sie ihre eigenen Arbeitsplätze sichern.

 

Zum Seitenanfang
 

O

On-Top-Zahlung

Mitarbeiterkapitaleinlagen sollen nach Ansicht der Gewerkschaften nur zusätzlich zum Lohn den Arbeitnehmern gewährt werden, also On-Top. Dafür gewährt der Staat eine Freiheit von Steuern und Sozialabgaben bis maximal EUR 360 pro Jahr. Zwischenzeitlich wurde diese Regelung rückwirkend zum 02.04.2009 dahingehend erweitert, dass auch für Lohnumwandlungen die Steuerfreiheit (nicht aber die Befreiung von Sozialabgaben) gewährt wird.

Zum Seitenanfang
 

P

Partizipation

"Partizipation findet überall statt, wo sich Menschen in sozialen Zusammenhängen organisieren. Denn dabei sind Entscheidungsprozesse notwendig, an deren Verlauf und Ergebnissen sie jeweils mehr oder weniger beteiligt sind. In diesem Sinne meint Partizipation übertragen auf Unternehmen die Beteiligung von betroffenen Mitarbeiter/-innen an Entscheidungen und Prozessen."
mehr >>

Quelle: ergo-online.de

 

Partnerschaft

Grundlegendes Prinzip der Mitarbeiterbeteiligung ist das prinzip der Partnerschaft zwischen Kapitalgebern und Arbeitnehmern in den Unternehmen. Es basiert auf der Erkenntnis, dass es zwischen beiden Parteien eine Interessengleichheit gibt und zwar in der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und dem Erhalt des Unternehmens. Damit werden gleichermaßen Arbeitsplätze und das eingesetzte Kapital gesichert.

[AGP]

Zum Seitenanfang
 

S

Sondervermögen

Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen (Mitarbeiterbeteiligungsfonds)

Mit der Aufnahme des Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögens in das Investmentgesetz hat der Gesetzgeber eine neue Fondskategorie geschaffen. Über das Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mittelbar an ihrem Unternehmen als Inhaber von Fondsanteilen beteiligt. Das Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen ist also ein spezieller Fonds z. B. für einzelne Branchen oder Regionen .
( BMAS,Modelle )

 

Soziale Kapitalpartnerschaft

"Betriebliche Bündnisse für Soziale Kapitalpartnerschaften sind vertragliche Grundlagen zwischen Unternehmensführung und Mitarbeitern, die

  • die Formen der Zuteilung / des Erwerbs der Kapitalbeteiligungen,
  • Bedingungen und Höhe der Zuteilung / des Erwerbs der Kapitalbeteiligungen,
  • die Verlustbeteiligung,
  • die Informations- und Beteiligungsrechte der Mitarbeiter und
  • die Bestimmungen über Verkauf / Mitnahme bei Kündigung

regeln."

[CDU-Grundatzpapier zur Mitarbeiterkapitalbeteiilgung]

 

Sozialnetz

Das Sozialnetz Hessen wurde 1997 als eine der Projektlinien der Landesinitiative Hessen-media gegründet. Dort wird mit Informationsbeiträgen, Hinweisen und auch Hilfestellungen der Mensch im Arbeitsleben sowie in seinen sozialen und gesellschaftlichen Beziehungen in den Mittelpunkt gestellt. Angesprochen werden in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Institutionen  wie Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen, Sozialpartner, Betriebsräte und das weitere soziale Umfeld in Hessen.

Zum Seitenanfang
 

T

TiM

TiM Transfer innovativer Unternehmensmilieus
Projekt der Universität Rostock am
Lehrstuhl für Wirtschaft- und Organisationspsychologie

Im Rahmen des Projektes wurden verschiedene Arbeitspapiere herausgegeben u. a.
Mitarbeiterbeteiligung und Unternehmenskultur.

 

Zum Seitenanfang
 

U

Unternehmenskultur

In der Unternehmenskultur zeigen sich vor allem die Wertvorstellung des Unternehmens und seines Managements. Dabei soll vor allem ein Gleichgewicht zwischen den Unternehmenszielen, der Mitarbeiterzufriedenheit und Kundenzufriedenheit erreicht werden.

 

Zum Seitenanfang
 

V

Verlustbeteiligung

Die Verlustbeteiligung am eingesetzten Kapital sieht vor, dass im Falle eines Verlustes auch das Kapital von Mitarbeitern zur Haftung herangezogen wird. Dabei kann das Kapital teilweise oder ganz aufgebraucht werden; im Insolvenzfall geht das Kapital dann ganz verloren. Macht aber das Unternehmen nach einem Verlustjahr wieder Gewinn, wird das individuelle Kapitalkonto bis zur ehemaligen Höhe wieder aufgestockt.

 

Vermögensbildungsgesetz

Der Staat fördert auch Arbeitnehmer-Kapitaleinlagen mit 20 % bis zu einer Einlagenhöhe von max. 400 EUR jährlich, sofern die zu versteuernden Jahreseinkommen unter 20.000 / 40.000 EUR liegen.
Siehe dazu:Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG) mit Stand vom 16. Juli 2009 (BGBl. I, S. 1959)

 

Zum Seitenanfang
 

W

Wertguthaben

Bei Wertguthaben  handelt es sich um Arbeitszeitkonten, in die der Mitarbeiter Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit einbringen kann, um damit eine bezahlte Freistellung zu finanzieren. Durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexigesetz) wurden die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, wodurch Zeitwertkonten an Attraktivität und Verbreitung gewonnen haben. Laut einer Studie der Gothaer Lebensversicherungen werden in 21,1% der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Zeitwertkonten verwendet. Umfassend reformiert wurden die Zeitwertkonten durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.[Wikipedia]

 

Wikipedia

Wikipedia ist ein Projekt im Internet zum Aufbau einer Enzyklopädie aus freien Inhalten in allen Sprachen der Welt. Jeder kann mit seinem Wissen dazu beitragen. Seit Mai 2001 sind so 1.078.319 Artikel in deutscher Sprache entstanden. Gute Autorinnen und Autoren sind stets willkommen. Wikipedia wird ständig erweitert und aktualisiert. Allerdings übernimmt niemand eine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte.

In die Website Mitarbeiterbeteligung werden nur überprüfte Inhalte direkt übernommen.

Zum Seitenanfang
 

Z

Zeitwertkonto

Auf Zeitwertkonten werden z. B. Überstunden eingetragen, wenn sie nicht sofort mit dem Lohn ausbezahlt werden. Die Überstunden können in Zeiten der Unterbeschäftigung abgebaut werden, um Lohnminderungen zu vermeiden. Die Zeitwertkonten sind nach dem neuen Flexigesetz in Euro zu führen.

 

ZUKAR

Zukunft unserer Arbeit e. V. (ZUKAR) mit Sitz in Frankfurt hat als Ziel, die Mitarbeiterbeteiligung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Der Verein ist verantwortlich für diese Website zur Mitarbeiterbeteiligung im Sozialnetz Hessen.

 

Zum Seitenanfang
 

zum Verein

Zukunft unserer Arbeit e.V.
 

Suche

 

Glossar

Kurzerläuterungen

alle Stichworte
 

Win-Win

Mitarbeiterbeteiligung: Win-Win-Situation für Unternehmer und Arbeitnehmer!

PLatzhalter