Veranstaltung „Mitarbeiterbeteiligung - Perspektiven für den Mittelstand" am 18.10.2011 ab 15.30 Uhr im Leibnizhaus Hannover.
Das BMWi legt einen höhreren Stellenwert auf das Thema Mitarbeiterbeteiligung und stellt aktuelle Informationen dazu bereit, die lesenswert sind.
Das BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, hat am 20.09.2011 zum Thema Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu einem Workshop nach Berlin eingeladen. Etwa 40 Vertreter aus Ministerien und Verbänden haben über die aktuelle Situation und mögliche Perspektiven diskutiert.
Das IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat einen neuen Kurzbericht über die Entwicklung der Mitarbeiterbeteiliung in Deutschland herausgegeben. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob sich in den zurückliegenden Jahre mit einer Wirtschafts- und Finankrise signifikante Änderungen in der Entwicklung der Mitarbeiterbeteiigung erkennen lassen. Dies ich nicht der Fall.
Im Rahmen der 61. Jahrestagung der AGP in der Handelskammer in Hamburg wurde die KOPP Schleiftechnik GmbH aus Lindenfels/Winterkasten mit 4 AGP Sternen für ihre partnerschaftliche Unternehmenskultur ausgezeichnet.
Zum dritten Mal zeichnete die AGP Unternehmen für ihre partnerschaftliche Unternehmenskultur aus. Im Rahmen ihrer 60. Jahrestagung ehrte die AGP die beiden Preisträger am 17. Juni 2010 im MAN Forum in München. Eine mit Unternehmern, Wissenschaftlern und Personalleitern besetzte Jury hat in diesem Jahr die Sedus Stoll AG aus Waldshut und die APtronic AG aus Bad Sassendorf mit jeweils vier Sternen prämiert.
Seit dem 1. 4. 2009 sind jährlich 360 EUR steuer- und sozialabgabenfrei, aber nur wenn sie "On-top", also zusätzlich zum Lohn bzw. zu lohnähnlichen Leistungen bezahlt werden Rückwirkend zum 2.4.2009 ist nun auch eine Lohnumwandlung möglich, wofür aber nur eine Steuerfreiheit gewährt wird. Ob auch die Befreiung von den Sozialabgaben erfolgen wird, ist derzeit noch politisch umstritten.
Im März 2010 wurde im Rahmen der Änderung des EStG die Möglichkeit einer Kapitalbeteiligung dahin gehend erweitert, dass rückwirkend zum 02.04.2009 eine Lohnumwandlung für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung möglich ist. (Der § 39, Abs. 2 MKBG wurde ersatzlos gestrichen.)Glossar