Das erste Gesetz zur Regelung der Mitarbeit-Kapitalbeteiligung trat zum 1. April in Kraft, zwischenzeitliche wurde es auch schon in einem wesentlichen Punkt novelliert.
Dennoch bleibt noch viel zu tun, um der Kapitalbeteiligung zum Durchbruch zu verhelfen. Noch ist die Realität weit davon entfernt, die Anzahl der beteiligten Arbeitnehmer von derzeit ca. 2 Millionen auf drei Millionen zu erhöhen, das von dem Gesetz als Ziel definiert wurde.
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