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Kurzinformationen
Chancen durch Mitarbeiterbeteiligung
Die Mitarbeiterbeteiligung bietet vielfältige Chancen für Unternehmen und deren Mitarbeiter:
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Erhöhung des Eigenkapitals und Verbesserung der Bilanzstruktur |
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Verbesserung der Liquidität und der Bonität (Banken und Basel II) |
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Erweiterung der Eigenkapitalbasis durch Steuereinsparungen |
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Flexibilisierung der Vergütung |
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Regelung der Unternehmensnachfolge |
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Sanierung Not leidender Unternehmen |
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Privatisierung öffentlicher Unternehmen |
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Steigerung der Motivation und des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter |
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Reduzierung von Fluktuation und Krankenstand |
Warum Mitarbeiterbeteiligung
Nur etwa 13 % der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten mit vollem Engagement, fast 70 % der Mitarbeiter machen nur noch Dienst nach Vorschrift – das sind die erschreckenden Zahlen der jüngsten Gallup-Umfrage. Diese Zahlen haben sich in den letzten Jahren kaum verändert.
Mitarbeiter sind wenig motiviert, wenn sie keine Bindung mehr zu ihrem Unternehmen und innerlich schon gekündigt haben; sie sind resigniert und hassen vielfach ihre Arbeit. Krankheit und Fluktuation, wenig Interesse an Innovationen und Mobilität schmälern die Produktivität der Unternehmen.
Wer nur als Humankapital betrachtet und behandelt wird, verliert die Bindung an sein Unternehmen; vielfach werden Führungsfehler und einseitige Orientierung des Managements an Gewinnmaximierung als Hauptursachen für die Verweigerung der Arbeitnehmer gesehen.
Unternehmen verlieren ihre Wettbewerbsfähigkeit, die Arbeitnehmer haben immer mehr Angst vor Arbeitsplatzverlust und längerer Arbeitslosigkeit.
Immer andere Führungsmethoden zur Organisation und Motivation der Mitarbeiter werden entwickelt – meist jedoch ohne andauernden Erfolg.
Teilhabe der Arbeitnehmer an den Kommunikations- und Entscheidungsprozessen, an dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und damit auch ihrer Arbeit, humane Arbeitsbedingungen und partnerschaftliche Unternehmenskultur – all dies führt zu einer Identifikation mit ihrer Arbeit und ihrem Unternehmen.
Rechtlicher Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung
Die betriebliche MAB wird ergänzend zum Arbeits- und Tarifrecht praktiziert. Dabei unterliegen Betriebsvereinbarungen – je nach Umfang – der Zustimmung des jeweiligen Betriebsrats. Derzeit fördert der Gesetzgeber über den § 19a EStG (Freibeträge) bzw. über vermögenswirksame Leistungen (5. VermBG) die MAB:
Eine besondere Situation ergibt sich für die materielle MAB in Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften wie KG oder OHG: Werden Mitarbeiter am Unternehmen direkt beteiligt, verlieren sie ihren Arbeitnehmerstatus (Arbeits- und Steuerrecht), weil sie als Mitunternehmer behandelt werden.
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